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Ablehnung der unbefugten E-Mail-Sammlung

Wir widersprechen jeder unbefugten Erfassung der auf dieser Website veröffentlichten E-Mail-Adressen mithilfe von E-Mail-Sammelprogrammen oder sonstigen technischen Vorrichtungen. Bitte beachten Sie, dass Verstöße nach dem Gesetz zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen und zum Informationsschutz strafrechtlich verfolgt werden.

Gesetz zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen und zum Informationsschutz, Artikel 50-2 (Verbot der unbefugten Sammlung von E-Mail-Adressen usw.)

  1. Niemand darf E-Mail-Adressen von einer Internet-Homepage, auf der die Ablehnung der Sammlung von E-Mail-Adressen ausdrücklich erklärt ist, mithilfe eines Programms zur automatischen Sammlung von E-Mail-Adressen oder sonstiger technischer Vorrichtungen sammeln.
  2. Niemand darf E-Mail-Adressen, die unter Verstoß gegen Absatz 1 gesammelt wurden, verkaufen oder verbreiten.
  3. Niemand darf E-Mail-Adressen zur Übermittlung von Informationen verwenden, wenn ihm bekannt ist, dass deren Sammlung, Verkauf und Verbreitung nach den Absätzen 1 und 2 verboten sind.

Bei Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 10 Millionen KRW